Airline · IATA AV
Avianca
Sitz: COKein söp-Mitglied
Hinweis: Dies ist keine offizielle Seite von Avianca. Wir sind weder Vertreter noch Vermittler der Airline. Die folgenden Daten dienen ausschließlich der Information für die eigenständige Geltendmachung von Ansprüchen nach EU-VO 261/2004. Stand 05/2026; im Zweifel bitte auf der Airline-Website verifizieren.
Beschwerdeadresse für VO-261-Ansprüche
Avianca Holdings S.A., Customer ServiceAvenida Calle 26 No. 59-15, Piso 9111321 BogotáCO
Was bedeutet das für deinen Anspruch?
Avianca ist keine EU-Fluggesellschaft. VO 261/2004 gilt damit nur für Flüge mit Abflug aus einem EU/EEA-Flughafen. Flüge aus Drittstaaten in die EU fallen nicht in den Anwendungsbereich, selbst wenn das Ankunftsland EU ist.
Avianca ist kein Mitglied der söp-Schlichtungsstelle. Bleibt das Mahnschreiben erfolglos, führt der Eskalationspfad direkt zur Klage-Vorbereitung (Mahnverfahren oder direkt Klage am Amtsgericht).
Anspruch gegen Avianca prüfen
Eingaben werden lokal verarbeitet, der Erstbrief enthält die korrekte Anschrift bereits vorausgefüllt.
Weitere Hinweise
- Verjährung: Ansprüche aus VO 261/2004 verjähren in Deutschland nach § 195 BGB in 3 Jahren zum Jahresende. Beispiel: Ein Vorfall am 15.03.2026 verjährt am 31.12.2029.
- Beweislast: Hebe Boardingpass, Buchungsbestätigung und Hinweisschreiben der Airline auf — sie helfen, falls es zur Klage kommt.
- Außergewöhnliche Umstände: Die Airline darf die Zahlung ablehnen, wenn sie höhere Gewalt nachweist (Wetter, Streik Dritter, behördliche Anordnung). Was als „außergewöhnlich“ gilt, klärt unser Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.
Kanonische Seite: https://dieflugverspaetung.de/airlines/avianca