Rechtshinweis
dieflugverspätung.de ist KEIN Rechtsdienstleister im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Wir sind weder Anwaltskanzlei noch Inkassodienstleister noch zugelassener Schlichter. Die auf dieser Webseite bereitgestellten Texte, Vorlagen, Berechnungen und Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar.
Was wir leisten — und was nicht
Unser Dienst ist ein Werkzeug zur Selbsthilfe. Er berechnet anhand deiner Eingaben, ob nach VO 261/2004 ein Entschädigungsanspruch in Betracht kommt, und erstellt für dich Vorlagen (Erstbrief, Mahnschreiben, söp-Antrag, Klage-Vorbereitung). Du bleibst selbst Anspruchsteller: Du sendest die Briefe selbst ab, du entscheidest selbst über die Annahme von Vergleichsangeboten, du führst ggf. selbst die Klage.
Wir können nicht: deinen individuellen Fall rechtlich bewerten, dich bei Gericht vertreten, in deinem Namen Erklärungen abgeben oder verbindliche Auskünfte zur Erfolgsaussicht erteilen.
Wann du professionelle Hilfe brauchst
In den folgenden Fällen empfehlen wir dringend, eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale einzuschalten:
- Streitwert über 5.000 € (Anwaltszwang am Landgericht)
- komplexe Sachverhalte (z. B. Pauschalreise, Insolvenz der Airline, Vorfall im Drittland)
- wenn die Airline substantiierte außergewöhnliche Umstände vorträgt (Wetter, Streik, Vogelschlag) und du die Beweislage nicht selbst einschätzen kannst
- wenn das gerichtliche Verfahren bereits anhängig ist und Berufung droht
- wenn neben dem VO-261-Anspruch erhebliche Folgeschäden geltend gemacht werden
Kostenlose und seriöse Beratungsangebote
Folgende Stellen bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung und Schlichtung an:
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
https://www.vzbv.deSchlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)
https://soep-online.deSchlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Luftverkehr_node.htmlVerbraucherzentrale NRW
https://www.verbraucherzentrale.nrwVerbraucherzentrale Bayern
https://www.verbraucherzentrale-bayern.deEuropäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)
https://www.evz.de
Rechtsschutzversicherung prüfen
Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrs-Baustein (manchmal auch Privat-Rechtsschutz) hat, ist häufig auch bei Fluggastrechte-Streitigkeiten abgedeckt. Vor einer Klage solltest du eine Deckungsanfrage stellen — das ist meist kostenlos und unverbindlich.
Haftungsausschluss
Trotz sorgfältiger Recherche und Pflege übernehmen wir keine Gewähr für die tagesaktuelle Richtigkeit der hinterlegten Inhalte — insbesondere nicht für Beschwerdeadressen, söp-Mitgliedschaften, gerichtliche Zuständigkeiten und Rechtsprechungs-Verweise. Diese können sich ohne Vorankündigung ändern. Im Zweifel ist die jeweils offizielle Quelle (Airline-Webseite, soep-online.de, justiz.de, EU-Amtsblatt) maßgeblich.