söp-Schlichtung erklärt — kostenlos und ohne Anwalt
Veröffentlicht am 2026-05-18
Was ist die söp-Schlichtungsstelle, wann nimmt sie Anträge an, wie läuft das Verfahren — und wie sind die Erfolgsquoten gegen die Klage? Eine vollständige Anleitung für deinen Schlichtungsantrag.
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr — kurz söp — ist die wohl wichtigste Alternative zum Klageweg im deutschen Fluggastrecht. Sie vermittelt zwischen Passagieren und Airlines, ist kostenlos, schnell und akzeptiert deinen Antrag ohne Anwalt. Wer ein paar Grundregeln beachtet, kann mit hoher Erfolgsquote rechnen — vorausgesetzt, die jeweilige Airline ist Mitglied. Dieser Artikel erklärt das gesamte Verfahren von der Annahme bis zum Schlichtungsvorschlag.
Was ist die söp und wer ist Mitglied?
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. ist ein eingetragener Verein in Berlin, der seit 2010 als anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) tätig ist. Träger sind die größeren deutschen und einige europäische Verkehrsunternehmen, die sich freiwillig zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet haben.
Im Flugverkehr sind unter anderem Mitglied:
- Lufthansa, Eurowings, Discover Airlines, Condor, TUIfly (Heimatmarkt Deutschland)
- Brussels Airlines, Austrian Airlines, Swiss (Lufthansa Group)
- KLM, Air France, easyJet, Norwegian, Aegean, LOT, Finnair (europäische Carrier)
Nicht Mitglied sind insbesondere: Ryanair, Wizz Air, Vueling, Pegasus, Emirates, Qatar, Etihad, Turkish Airlines, Saudia, El Al, sowie die meisten US- und asiatischen Carrier. Für diese bleibt nur die staatliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz — oder der Klageweg.
Annahmekriterien — wann nimmt die söp deinen Antrag an?
Nicht jeder Fall ist für die söp-Schlichtung geeignet. Sie nimmt deinen Antrag nur an, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mitgliedschaft der Airline. Die ausführende Airline (nicht notwendigerweise die Buchungs-Airline) muss Mitglied sein.
- Streitwert. Der Anspruch muss zwischen 10 € und 5.000 € liegen. Bei höheren Streitwerten ist nur der Klageweg möglich.
- Vorabbeschwerde. Du musst dich vorher schriftlich an die Airline gewandt und ihr eine angemessene Frist (mindestens 2 Monate) gegeben haben.
- Keine parallele Klage. Der Fall darf nicht gleichzeitig bei Gericht anhängig sein.
- Verjährung. Der Anspruch darf noch nicht verjährt sein (3 Jahre nach § 195 BGB zum Jahresende).
So läuft das Verfahren ab
1. Antrag einreichen
Der Antrag erfolgt online über das söp-Antragsformular auf soep-online.de oder per Post. Du füllst ein einseitiges Formular aus mit den Eckdaten: Flugdaten, Vorfallsbeschreibung, geforderter Betrag, Ablehnungsschreiben der Airline (als PDF). Bei uns kannst du diesen Antrag direkt als PDF generieren — unser Anspruchs-Tool hat alle Felder vorausgefüllt, sobald du den Fall bis zur Stufe „söp-bereit“ durchgeführt hast.
2. Annahme oder Ablehnung
Innerhalb von 1–2 Wochen prüft die söp die Annahmekriterien. Erfüllt dein Fall sie nicht, bekommst du eine Ablehnung mit Begründung. Bei Annahme wird der Vorgang offiziell registriert und du erhältst eine Aktennummer.
3. Stellungnahme der Airline
Die söp fordert die Airline auf, binnen 4 Wochen Stellung zu nehmen. Die Airline kann den Anspruch ganz oder teilweise anerkennen — dann ist das Verfahren beendet und die Zahlung erfolgt. Oder sie lehnt ab und argumentiert (typischerweise mit außergewöhnlichen Umständen, rechtzeitiger Information oder akzeptablem Ersatzflug).
4. Schlichtungsvorschlag
Auf Basis der Stellungnahmen und nach eigener rechtlicher Würdigung erstellt die söp einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag. Er enthält eine kurze Sachverhaltsdarstellung, die rechtliche Bewertung und einen konkreten Vergleichsvorschlag (z. B. „Airline zahlt 250 € ohne Schuldanerkennung").
5. Annahme oder Ablehnung des Vorschlags
Du und die Airline haben jeweils 6 Wochen, um den Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Schweigen gilt als Ablehnung. Bei beiderseitiger Annahme ist die Sache rechtsverbindlich erledigt — die Airline zahlt innerhalb von 4 Wochen. Bei Ablehnung steht dir weiterhin der Klageweg offen; die Schlichtung hindert die Klage nicht.
Erfolgsquoten und Praxiserfahrung
Laut Jahresberichten der söp werden über 80 % der eingereichten Fälle einvernehmlich beigelegt. Die Akzeptanzquote der Schlichtungsvorschläge liegt bei rund 75 % auf Verbraucherseite und über 80 % auf Airline-Seite. Das macht die söp zu einem der erfolgreichsten Streitbeilegungsorgane im europäischen Verkehrsbereich.
Wichtig: Auch ein „Teilerfolg“ — etwa 50 % der geforderten Summe — ist häufig. Wenn du den Schlichtungsvorschlag akzeptierst, ist allerdings die Schlussstrich-Wirkung zu beachten: Weitergehende Ansprüche aus dem gleichen Vorfall sind dann ausgeschlossen. Wer auf die vollen 600 € besteht, sollte den Vorschlag ablehnen und klagen.
söp vs. Klage — welche Strategie ist die richtige?
söp ist sinnvoll, wenn …
- der Vorfall klar in den Anwendungsbereich der VO 261 fällt,
- die Airline mit fadenscheinigen Argumenten ablehnt,
- du eine schnelle Lösung willst (6–12 Wochen vs. 6–12 Monate),
- du keinen Anwalt einschalten willst,
- der Streitwert nicht zu hoch ist (bis ca. 1.000–1.500 €).
Klage ist sinnvoll, wenn …
- die Airline kein söp-Mitglied ist,
- der Streitwert hoch ist (z. B. eine vierköpfige Familie mit 4 × 600 €),
- der söp-Schlichtungsvorschlag dir zu wenig anbietet,
- du eine klare Beweislage hast und ein Urteil mit Präzedenzwirkung willst,
- du das Kostenrisiko (rund 200–400 € bei Kleinverfahren ohne Anwalt) tragen kannst.
Vorteile und Nachteile im Überblick
Vorteile söp: kostenlos, schnell, ohne Anwalt, hoher Einigungsdruck auf die Airline, Schlussstrich-Wirkung bei Annahme.
Nachteile söp: nicht alle Airlines Mitglied, Vorschlag oft nur Teilbetrag der Pauschale, keine bindende Entscheidung, keine Präzedenzwirkung.
Was unser Tool für dich tut
Sobald du in unserem Anspruchs-Workflow den Status „söp-bereit“ erreichst (Erstbrief geschickt, 14 Tage Mahnschreiben verstrichen, Airline ist söp-Mitglied), kannst du den söp-Antrag direkt als PDF generieren — mit allen Daten vorausgefüllt, inklusive Aktenzeichen-Vorlage und den korrekten Streitwert-Angaben. Du musst nur noch unterschreiben und einreichen.
Fazit
Die söp ist für Fluggäste der ideale Mittelweg zwischen außergerichtlicher Selbsthilfe und gerichtlicher Auseinandersetzung. Sie ist kostenlos, schnell, faktisch sehr wirksam — und du brauchst keinen Anwalt. Wenn die ausführende Airline Mitglied ist, lohnt sich der Versuch fast immer. Lehnt die Airline den Schlichtungsvorschlag ab oder ist sie kein Mitglied, bleibt die Klage am Amtsgericht als nächster Schritt — auch die kannst du in den meisten Fällen ohne Anwalt führen.