Airline · IATA EY
Etihad Airways
Sitz: AEKein söp-Mitglied
Hinweis: Dies ist keine offizielle Seite von Etihad Airways. Wir sind weder Vertreter noch Vermittler der Airline. Die folgenden Daten dienen ausschließlich der Information für die eigenständige Geltendmachung von Ansprüchen nach EU-VO 261/2004. Stand 05/2026; im Zweifel bitte auf der Airline-Website verifizieren.
Beschwerdeadresse für VO-261-Ansprüche
Etihad Airways, Guest AffairsNew Airport Road, P.O. Box 35566 Abu DhabiAE
E-Mail Kundenbeziehungen
guestaffairs@etihad.aeWas bedeutet das für deinen Anspruch?
Etihad Airways ist keine EU-Fluggesellschaft. VO 261/2004 gilt damit nur für Flüge mit Abflug aus einem EU/EEA-Flughafen. Flüge aus Drittstaaten in die EU fallen nicht in den Anwendungsbereich, selbst wenn das Ankunftsland EU ist.
Etihad Airways ist kein Mitglied der söp-Schlichtungsstelle. Bleibt das Mahnschreiben erfolglos, führt der Eskalationspfad direkt zur Klage-Vorbereitung (Mahnverfahren oder direkt Klage am Amtsgericht).
Anspruch gegen Etihad Airways prüfen
Eingaben werden lokal verarbeitet, der Erstbrief enthält die korrekte Anschrift bereits vorausgefüllt.
Weitere Hinweise
- Verjährung: Ansprüche aus VO 261/2004 verjähren in Deutschland nach § 195 BGB in 3 Jahren zum Jahresende. Beispiel: Ein Vorfall am 15.03.2026 verjährt am 31.12.2029.
- Beweislast: Hebe Boardingpass, Buchungsbestätigung und Hinweisschreiben der Airline auf — sie helfen, falls es zur Klage kommt.
- Außergewöhnliche Umstände: Die Airline darf die Zahlung ablehnen, wenn sie höhere Gewalt nachweist (Wetter, Streik Dritter, behördliche Anordnung). Was als „außergewöhnlich“ gilt, klärt unser Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.
Kanonische Seite: https://dieflugverspaetung.de/airlines/etihad