Airline · IATA DY
Norwegian Air Shuttle
Sitz: NOEU-CarrierKein söp-Mitglied
Hinweis: Dies ist keine offizielle Seite von Norwegian Air Shuttle. Wir sind weder Vertreter noch Vermittler der Airline. Die folgenden Daten dienen ausschließlich der Information für die eigenständige Geltendmachung von Ansprüchen nach EU-VO 261/2004. Stand 05/2026; im Zweifel bitte auf der Airline-Website verifizieren.
Beschwerdeadresse für VO-261-Ansprüche
Norwegian Air Shuttle ASA, Customer ServicePostboks 1151330 FornebuNO
E-Mail Kundenbeziehungen
customer.relations@norwegian.comWas bedeutet das für deinen Anspruch?
Norwegian Air Shuttle ist eine EU-Fluggesellschaft — Ansprüche nach VO 261/2004 gelten für alle Flüge mit Abflug aus EU/EEA und für Flüge mit Ankunft in EU/EEA, sofern Norwegian Air Shuttle der ausführende Luftfahrtunternehmer ist.
Norwegian Air Shuttle ist kein Mitglied der söp-Schlichtungsstelle. Bleibt das Mahnschreiben erfolglos, führt der Eskalationspfad direkt zur Klage-Vorbereitung (Mahnverfahren oder direkt Klage am Amtsgericht).
Anspruch gegen Norwegian Air Shuttle prüfen
Eingaben werden lokal verarbeitet, der Erstbrief enthält die korrekte Anschrift bereits vorausgefüllt.
Weitere Hinweise
- Verjährung: Ansprüche aus VO 261/2004 verjähren in Deutschland nach § 195 BGB in 3 Jahren zum Jahresende. Beispiel: Ein Vorfall am 15.03.2026 verjährt am 31.12.2029.
- Beweislast: Hebe Boardingpass, Buchungsbestätigung und Hinweisschreiben der Airline auf — sie helfen, falls es zur Klage kommt.
- Außergewöhnliche Umstände: Die Airline darf die Zahlung ablehnen, wenn sie höhere Gewalt nachweist (Wetter, Streik Dritter, behördliche Anordnung). Was als „außergewöhnlich“ gilt, klärt unser Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.
Kanonische Seite: https://dieflugverspaetung.de/airlines/norwegian