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Airline · IATA FR

Ryanair

Sitz: IEEU-Carriersöp-Mitglied
Hinweis: Dies ist keine offizielle Seite von Ryanair. Wir sind weder Vertreter noch Vermittler der Airline. Die folgenden Daten dienen ausschließlich der Information für die eigenständige Geltendmachung von Ansprüchen nach EU-VO 261/2004. Stand 05/2026; im Zweifel bitte auf der Airline-Website verifizieren.

Beschwerdeadresse für VO-261-Ansprüche

Ryanair DAC, Customer Service DepartmentAirside Business ParkK67 NY94 Swords, Co. DublinIE

Beschwerden nur über Online-Formular: ryanair.com/help

Was bedeutet das für deinen Anspruch?

Ryanair ist eine EU-Fluggesellschaft — Ansprüche nach VO 261/2004 gelten für alle Flüge mit Abflug aus EU/EEA und für Flüge mit Ankunft in EU/EEA, sofern Ryanair der ausführende Luftfahrtunternehmer ist.

Ryanair ist Mitglied der söp-Schlichtungsstelle. Sollte das Mahnschreiben erfolglos bleiben, kannst du vor einer Klage kostenlos ein Schlichtungsverfahren beantragen — wir generieren dafür den passenden Antrag.

Anspruch gegen Ryanair prüfen

Eingaben werden lokal verarbeitet, der Erstbrief enthält die korrekte Anschrift bereits vorausgefüllt.

Weitere Hinweise

  • Verjährung: Ansprüche aus VO 261/2004 verjähren in Deutschland nach § 195 BGB in 3 Jahren zum Jahresende. Beispiel: Ein Vorfall am 15.03.2026 verjährt am 31.12.2029.
  • Beweislast: Hebe Boardingpass, Buchungsbestätigung und Hinweisschreiben der Airline auf — sie helfen, falls es zur Klage kommt.
  • Außergewöhnliche Umstände: Die Airline darf die Zahlung ablehnen, wenn sie höhere Gewalt nachweist (Wetter, Streik Dritter, behördliche Anordnung). Was als „außergewöhnlich“ gilt, klärt unser Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.

Kanonische Seite: https://dieflugverspaetung.de/airlines/ryanair