Airline · IATA SK
Scandinavian Airlines (SAS)
Sitz: SEEU-Carriersöp-Mitglied
Hinweis: Dies ist keine offizielle Seite von Scandinavian Airlines (SAS). Wir sind weder Vertreter noch Vermittler der Airline. Die folgenden Daten dienen ausschließlich der Information für die eigenständige Geltendmachung von Ansprüchen nach EU-VO 261/2004. Stand 05/2026; im Zweifel bitte auf der Airline-Website verifizieren.
Beschwerdeadresse für VO-261-Ansprüche
SAS Scandinavian Airlines, Customer RelationsFrösundaviks Allé 1195 87 StockholmSE
Was bedeutet das für deinen Anspruch?
Scandinavian Airlines (SAS) ist eine EU-Fluggesellschaft — Ansprüche nach VO 261/2004 gelten für alle Flüge mit Abflug aus EU/EEA und für Flüge mit Ankunft in EU/EEA, sofern Scandinavian Airlines (SAS) der ausführende Luftfahrtunternehmer ist.
Scandinavian Airlines (SAS) ist Mitglied der söp-Schlichtungsstelle. Sollte das Mahnschreiben erfolglos bleiben, kannst du vor einer Klage kostenlos ein Schlichtungsverfahren beantragen — wir generieren dafür den passenden Antrag.
Anspruch gegen Scandinavian Airlines (SAS) prüfen
Eingaben werden lokal verarbeitet, der Erstbrief enthält die korrekte Anschrift bereits vorausgefüllt.
Weitere Hinweise
- Verjährung: Ansprüche aus VO 261/2004 verjähren in Deutschland nach § 195 BGB in 3 Jahren zum Jahresende. Beispiel: Ein Vorfall am 15.03.2026 verjährt am 31.12.2029.
- Beweislast: Hebe Boardingpass, Buchungsbestätigung und Hinweisschreiben der Airline auf — sie helfen, falls es zur Klage kommt.
- Außergewöhnliche Umstände: Die Airline darf die Zahlung ablehnen, wenn sie höhere Gewalt nachweist (Wetter, Streik Dritter, behördliche Anordnung). Was als „außergewöhnlich“ gilt, klärt unser Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.
Kanonische Seite: https://dieflugverspaetung.de/airlines/sas