Airline · IATA LX
Swiss International Air Lines
Sitz: CHsöp-Mitglied
Hinweis: Dies ist keine offizielle Seite von Swiss International Air Lines. Wir sind weder Vertreter noch Vermittler der Airline. Die folgenden Daten dienen ausschließlich der Information für die eigenständige Geltendmachung von Ansprüchen nach EU-VO 261/2004. Stand 05/2026; im Zweifel bitte auf der Airline-Website verifizieren.
Beschwerdeadresse für VO-261-Ansprüche
Swiss International Air Lines AG, Customer ServicePostfach, CH-40024002 BaselCH
E-Mail Kundenbeziehungen
customer.relations@swiss.comLufthansa Group; söp-Mitglied trotz CH-Sitz
Was bedeutet das für deinen Anspruch?
Swiss International Air Lines ist keine EU-Fluggesellschaft. VO 261/2004 gilt damit nur für Flüge mit Abflug aus einem EU/EEA-Flughafen. Flüge aus Drittstaaten in die EU fallen nicht in den Anwendungsbereich, selbst wenn das Ankunftsland EU ist.
Swiss International Air Lines ist Mitglied der söp-Schlichtungsstelle. Sollte das Mahnschreiben erfolglos bleiben, kannst du vor einer Klage kostenlos ein Schlichtungsverfahren beantragen — wir generieren dafür den passenden Antrag.
Anspruch gegen Swiss International Air Lines prüfen
Eingaben werden lokal verarbeitet, der Erstbrief enthält die korrekte Anschrift bereits vorausgefüllt.
Weitere Hinweise
- Verjährung: Ansprüche aus VO 261/2004 verjähren in Deutschland nach § 195 BGB in 3 Jahren zum Jahresende. Beispiel: Ein Vorfall am 15.03.2026 verjährt am 31.12.2029.
- Beweislast: Hebe Boardingpass, Buchungsbestätigung und Hinweisschreiben der Airline auf — sie helfen, falls es zur Klage kommt.
- Außergewöhnliche Umstände: Die Airline darf die Zahlung ablehnen, wenn sie höhere Gewalt nachweist (Wetter, Streik Dritter, behördliche Anordnung). Was als „außergewöhnlich“ gilt, klärt unser Ratgeber zu außergewöhnlichen Umständen.
Kanonische Seite: https://dieflugverspaetung.de/airlines/swiss